Kosten

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb informieren wir Sie bereits vor Beginn der Behandlung oder Diagnostik über die entstehenden Kosten und mögliche Wege der Kostenerstattung.
Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Diagnostik und Psychotherapie ganz oder anteilig. Da der Leistungsumfang vom jeweiligen Tarif abhängt, empfehlen wir, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Gern stellen wir Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag aus.
Bei gesetzlich Versicherten kann Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen über das Kostenerstattungsverfahren finanziert werden. Auch für diagnostische Leistungen kann in besonderen Fällen eine Kostenerstattung beantragt werden. Ob eine Erstattung möglich ist, entscheidet die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall.
Alle Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) beziehungsweise in Anlehnung daran.

Info




 

Für Termine, die nicht 48 Stunden im voraus abgesagt werden, berechnen wir ein Ausfallhonorar.

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