Psychchotherapie für Kinder und Jugendliche


Kinder und Jugendliche können in ihrem Leben vor Schwierigkeiten stehen, die sie allein oder mit Unterstützung ihrer Familie nicht mehr ausreichend bewältigen können. Ängste, anhaltende Traurigkeit, starke emotionale Reaktionen, sozialer Rückzug oder Probleme in der Schule können Hinweise darauf sein, dass psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll ist.

Manchmal verändert sich das Verhalten eines Kindes deutlich, ohne dass Eltern verstehen, was dahintersteckt. Jugendliche wiederum erleben möglicherweise eine zunehmende Belastung, über die sie zu Hause kaum sprechen können.

Bei Talentum bieten wir Kindern und Jugendlichen einen geschützten Rahmen, in dem sie über ihre Schwierigkeiten sprechen, eigene Gefühle besser verstehen und neue Möglichkeiten im Umgang mit belastenden Situationen entwickeln können.

Dabei berücksichtigen wir sowohl die individuelle Entwicklung als auch das familiäre und soziale Umfeld. Je nach Alter und Anliegen beziehen wir die Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in die Behandlung ein.

Wann kann Psychotherapie sinnvoll sein?

Eine psychotherapeutische Behandlung kann beispielsweise bei Ängsten, depressiven Symptomen, emotionalen Schwierigkeiten, Problemen mit der Selbstregulation, belastenden Erlebnissen oder anhaltenden Schwierigkeiten im sozialen Miteinander sinnvoll sein. Ob eine Psychotherapie notwendig ist und welche Behandlung geeignet erscheint, klären wir im persönlichen Gespräch.

Wie läuft eine Psychotherapie bei Talentum ab?

Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem wir gemeinsam besprechen, welche Schwierigkeiten bestehen, wie sich diese entwickelt haben und welche Unterstützung bisher stattgefunden hat.
Anschließend erfolgt eine diagnostische Einschätzung. Dabei betrachten wir die aktuelle Belastung, die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen und mögliche Zusammenhänge mit seinem Lebensumfeld.
In den folgenden probatorischen Sitzungen können sich das Kind beziehungsweise der Jugendliche und die behandelnde Person kennenlernen. Gemeinsam wird entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und welche Ziele verfolgt werden sollen.
Die weitere Behandlung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem therapeutischen Vorgehen.

Kosten und Möglichkeiten der Kostenübernahme

Bei Talentum bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Welche Form der Kostenübernahme infrage kommt, hängt vom jeweiligen Versicherungsverhältnis und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Gesetzliche Krankenversicherung – Kostenerstattungsverfahren

Auch gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in einer Praxis ohne Kassenzulassung erhalten.

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist und innerhalb einer zumutbaren Zeit kein geeigneter Therapieplatz in der regulären kassenärztlichen Versorgung zur Verfügung steht, kann eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wir informieren Sie über das Verfahren und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die jeweilige Krankenkasse. Eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren sollte erst nach Klärung der Kostenübernahme begonnen werden.

Private Krankenversicherung

Privat versicherte Kinder und Jugendliche können psychotherapeutische Leistungen entsprechend ihrem individuellen Versicherungsvertrag erstattet bekommen. Der Umfang der Kostenübernahme und mögliche Genehmigungsverfahren unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft.
Wir empfehlen deshalb, die Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung mit der privaten Krankenversicherung zu klären. Die hierfür erforderlichen Informationen zur geplanten Behandlung stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Kinder und Jugendliche kann eine psychotherapeutische Behandlung nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften erstattungsfähig sein. Dies betrifft beispielsweise Kinder von Beamtinnen und Beamten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Je nach Beihilfestelle und Behandlungsumfang können unterschiedliche Antrags- und Genehmigungsregelungen gelten. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen.

Heilfürsorge – Polizei, Feuerwehr, Bundespolizei und Bundeswehr

Für Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung können besondere Regelungen zur Finanzierung einer Psychotherapie gelten. Dies betrifft unter anderem Angehörige der Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr und Bundeswehr, soweit ein entsprechender Versorgungsanspruch besteht. Auch bei Kindern und Jugendlichen aus diesen Familien prüfen wir gerne, welcher Versicherungsschutz tatsächlich vorliegt und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen. Kinder sind nicht automatisch über die Heilfürsorge ihrer Eltern abgesichert.
Erforderliche Genehmigungen und die Abrechnungsmöglichkeiten müssen vor Beginn der Behandlung mit dem zuständigen Kostenträger geklärt werden.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall tragen die Eltern beziehungsweise die zahlungsverpflichteten Personen die Behandlungskosten selbst.
Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung.

Kontakt und Terminvereinbarung

Sie suchen psychotherapeutische Unterstützung für Ihr Kind oder für einen Jugendlichen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie über unsere Behandlungsmöglichkeiten, den Ablauf einer ersten Vorstellung und die verschiedenen Wege der Kostenübernahme.